Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sarrasani GmbH für Veranstaltungen
1.Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Sarrasani GmbH und ihren Besuchern. Sie sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Sarrasani GmbH sie schriftlich bestätigt.
2.Eintrittspreise
Für die Veranstaltungen der Sarrasani GmbH gibt es unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien, Platzgruppen und Sitzplätze. Leistungen, die nicht auf der Eintrittskarte vermerkt sind (z. B. Getränke) werden separat berechnet. Gebuchte Zusatzartikel werden auf der Eintrittskarte vermerkt.
Die Sarrasani Gmbl-1 nimmt in Einzelfällen - soweit möglich - aus Kulanz Umbuchungen vor. Sofern eine Umbuchung auf Wunsch des Besuchers erfolgt, entsteht eine einmalige Gebühr in Höhe von 10,00 Euro.
3.Besondere Regelungen
Der Besucher hat grundsätzlich Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte ausgedruckten Platz in der von ihm erworbenen Kategorie an dem gebuchten Termin. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist mit Zustimmung bzw. auf Veranlassung des Einlasspersonals möglich. Die Sarrasani GmbH ist im Einzelfall berechtigt, Besuchern in Abweichung von den gekauften Karten auf andere Plätze umzuplatzieren. Es ist nicht gestattet, auf Treppen und Simsen zu sitzen.
Programmänderungen oder Austausch von einzelnen Künstlern/Artisten aus wichtigem Grunde behält sich die Sarrasani GmbH vor.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Sarrasani GmbH, die Veranstaltung abzusagen und einen neuen Veranstaltungstermin festzulegen.
Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er die Karte erworben hat.
Die Sarrasani GmbH wird - im Rahmen des Möglichen - eine Absage unverzüglich mitteilen/veröffentlichen.
4.Bild- und/oder Tonaufnahmen
Bild- und/oder Tonaufzeichnungen jeglicher Art während der Veranstaltung durch den Besucher sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen lösen Schadensersatzansprüche der Sarrasani GmbH aus. Die Sarrasani GmbH ist berechtigt, die Herausgabe der Aufzeichnung in geeigneter Form zu verlangen, diese zu löschen und ggf den Besucher zum Verlassen des Veranstaltungshauses aufzufordern. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt
Mobiltelefone
Handys und andere elektronische Telekommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten. Im Interesse anderer Besucher bzw. des störungsfreien Verlaufs der Veranstaltung ist die Sarrasani GmbH bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe für die Veranstaltungsdauer zu verlangen bzw. den Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
5.Hausrecht
Das Personal der Sarrasani GmbH bzw. die von der Sarrasani GmbH beauftragten Personen sind berechtigt, Besucher aus den Veranstaltungshäusern bzw. aus von ihr genutzten Räumlichkeiten zu verweisen, wenn der Kartenverkauf durch sie behindert, andere Besucher belästigt werden oder in anderer Weise durch sie der Veranstaltungsbetrieb gestört wird bzw. die Gefahr von Störungen besteht. Dies gilt auch, wenn der Besucher - für die jeweilige Veranstaltung - keine gültige Eintrittskarte vorweisen kann.
Den Weisungen des Personals der Sarrasani GmbH ist Folge zu leisten. Das Betreten der Bühne bzw. des Bühnenbereichs ist strikt untersagt.
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, Fahrrädern, Kinderwagen, Tieren usw. in die Veranstaltungen ist verboten.
6.Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche gegen die Sarrasani GmbH wegen Verletzung vertraglicher/außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus
positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsanbahnung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Sarrasani GmbH als auch gegen deren Erfüllungsbzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit der Sarrasani GmbH oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt.
7.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Leistungen sowie Zahlung für beide Teile ist unser Sitz der Gesellschaft in Dresden. Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, bei Vollkaufleuten für beide Teile Dresden oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Besuchers.
8.Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlich internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Sollte eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Bestimmung, die dem vereinbarten und verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Haftungsausschluss
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